ATGB Finale der Frauen
1. Anwendungsbereich
Diese ATGB des FVM gelten für das Schuldverhältnis im weiteren Sinne, das durch den Erwerb
von Tageskarten und/oder sonstigen Eintrittskarten („Tickets“) im Online-Ticketshop unter https://ti-
ckets.fvm.de/events/schaebens-pokalfinale-der-frauen-2026 oder im stationären Verkauf (z.B. Ge-
schäftsstelle, Stadion, zertifizierte Vorverkaufsstellen) des FVM und/oder die Verwendung der Ti-
ckets begründet wird.
2. Vertragsschluss
2.1 Online-Ticketshop
Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Artikelbeschreibungen stellen keine verbindlichen
Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots
durch den Kunden. Der Kunde kann ein Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers inte-
grierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Ti-
ckets in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat,
durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Ver-
tragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab. Bestellungen können nach-
träglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Der FVM bestätigt dem Kunden den Ein-
gang des Vertragsangebotes online (§ 312i Abs. 1 Nr. 3). Die Bestätigung stellt noch keine An-
nahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der
bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst
mit Versand (print@home-Ticket und ggfs. Mobile-Ticket) kommt der Vertrag zwischen dem FVM
und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande.
Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des FVM ein-
gerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom
Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-
Daten kostenlos abgerufen werden.
2.2 Offline-Bestellung
Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere über die autorisierten Vorverkaufsstellen, kommt der
Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands bzw. der Übergabe des Tickets auf Grundlage
dieser ATGB als konkludentem Ausdruck der Annahmeerklärung des FVM zustande.
2.3 Hinterlegung
Sofern Tickets an den vom FVM eingerichteten Servicestellen zur Abholung durch den Kunden
hinterlegt werden, ist die Abholung der Tickets nur durch den Kunden selbst oder einen vom Kunden
schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines Lichtbildausweises. Der FVM kann für die
Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungs-Gebühr verlangen, deren Höhe vor Ver-
tragsschluss ausgewiesen wird.
2.4 Ermäßigte Tickets
Sofern der Kunde ein Ticket zu einem ermäßigten Preis, der vom Verkäufer beim Vorliegen defi-
nierter Voraussetzungen (z.B. im Fall einer Schwerbehinderung, einem Unter- oder Überschreiten
einer Altersgrenze, etc.) gewährt wird; erwirbt, gilt das Ticket ausschließlich bei Vorzeigen des ent-
sprechenden Nachweises über die Berechtigung, den Rabatt in Anspruch zu nehmen. Der Nach-
weis ist beim Einlass zur Veranstaltung unaufgefordert vorzulegen.
Sollte kein entsprechender Nachweis vorgelegt werden, besteht kein Anspruch auf Einlass. Der
Verkäufer kann gegen Zahlung des Differenzbetrags vor Ort den Zugang ermöglichen, ist hierzu
aber nicht verpflichtet.
3. Zahlungsmodalitäten
3.1 Ticketpreise
Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste des FVM. Bestellungen
von Tickets werden nur bei Zahlung per Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden
bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann der FVM dem Käufer im Fall eines Ticketversands die
Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des
Käufers sind (z.B. Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen. Diese ist im Falle des online-Bestell-
vorgangs transparent ausgewiesen.
3.2 Zahlungsmöglichkeiten
Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Kunden im Online-Shop des FVM, den Vorverkaufsstellen
und an den Tageskassen mitgeteilt. Andere Zahlungsarten werden nicht akzeptiert.
3.2.1 Zahlungsart PayPal
Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über
den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449
Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar
unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder – falls der Kunde nicht
über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto,
einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.
3.2.2 Zahlungsarten Kreditkarte, PayPal, Google Pay, Apple Pay und Klarna via Stripe
Bei Auswahl der Zahlungsart Stripe erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Payment Service
Stripe Technology Company Limited (STC), One Wilton Park, Dublin 2, Irland. Nähere Informatio-
nen zum Verfahren können abgerufen werden unter: https://stripe.com/at/legal/imprint.
3.3 Stornierung
Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden
(z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist der FVM nicht ver-
pflichtet, die Bestellung zu berücksichtigen bzw. berechtigt, die entsprechenden Tickets, sofern aus
welchen Gründen auch immer bereits übergeben, elektronisch zu sperren; die entsprechenden Ti-
ckets verlieren ihre Gültigkeit. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt dem
FVM vorbehalten.
4. Weitergabe von Tickets
Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Ver-
anstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Ti-
ckets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mann-
schaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des FVM und der Sicherheit der Zu-
schauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.
4.1 Unzulässige Weitergabe
Der Kunde verpflichtet sich dazu und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private
Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterver-
kauf ist untersagt. Dem Ticketerwerber ist es darüber hinaus insbesondere untersagt, Tickets
• im Falle der privaten Weiterveräußerung (z.B. bei Krankheit oder Verhinderung) einen
höheren als dem bezahlten Preis zu verlangen; ein Preisaufschlag von bis zu 15% ge-
genüber dem reinen Ticketwert zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zu-
lässig;
• ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des FVM kommerziell oder ge-
werblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, derVermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht au-
torisierten Hospitality- oder Reisepakets;
• für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben,
die mit einem bundesweiten oder auf den Sportpark Höhenberg in Köln beschränkten
Stadionverbot belegt sind, sofern der Ticketinhaber davon Kenntnis hat oder Kenntnis
hätte haben müssen.
4.2 Zulässige Weitergabe
Im Falle der zulässigen Weitergabe ist diese ausschließlich unter Weitergeltung der mit dem Ticket
verbundenen Maßgaben und Beschränkungen gem. dieser ATGB zulässig. Der Erwerber soll den
Zweiterwerber bzw. dem neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB aus-
drücklich hinweisen.
5. Rücknahme und Erstattung
5.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausge-
schlossen. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestäti-
gung durch den FVM gemäß Ziffer 2.1 bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung
des/der bestellten Ticket(s).
5.2 Umtausch und Rücknahme
Umtausch und Rücknahme von Tickets sind ausgeschlossen.
5.3 Verlegung
Wenn die Terminierung einer Veranstaltung auf einen anderen Zeitpunkt als den verlegt wird, der
zum Zeitpunkt des Ticketkaufs galt, gilt das erworbene Ticket automatisch für den neuen Veranstal-
tungstermin. Der Ticketinhaber hat in diesem Fall das Recht, das erworbene Ticket gegen Erstat-
tung der Ticketkosten zurückzugeben.
5.4 Spielabsage und Zuschauerausschluss
Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung bzw. bei einer Veranstaltung, die nach Maßgabe eines
zuständigen Verbandes oder einer zuständigen Behörde ganz oder zum Teil unter Ausschluss von
Zuschauern stattfinden muss, ist der FVM berechtigt, vom Vertrag über den Erwerb eines oder
mehrerer Tickets für das betroffene Spiel zurückzutreten. Die betroffenen Kunden erhalten den ent-
richteten Ticketpreis erstattet. Der FVM kann hierzu die Rückgabe des Tickets verlangen, sofern
ein solches vom FVM ausgegeben wurde.
5.5 Spielabbruch
Bei einem Abbruch eines Fußballspiels nach seinem Anpfiff besteht kein Anspruch auf eine Erstat-
tung des Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter trifft ein Verschulden für den Abbruch des
Fußballspiels.
5.6 Wiederholungsspiel
Im Fall eines Wiederholungsspiels nach Abbruch des eigentlichen Spiels gilt das Wiederholungs-
spiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine
Gültigkeit mehr und der Ticketerwerber hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Ent-
schädigung.
6. Nutzungsordnung, Anordnungen und Ausschluss während der Veranstaltung
6.1 Nutzungsordnung
Der Aufenthalt im Stadion unterliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionord-
nung.
6.2 Zutrittsrecht
Jeder Kunde ist unter Vorzeigen des gültigen Tickets einmalig zum Stadionzutritt berechtigt. Der
Zutritt zum Stadion kann dennoch verweigert werden, wenn
a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Stadionbe-
reichs am Stadioneingang und/oder im Stadioninnenraum einer vom Sicherheitspersonal
vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person und/oder seiner mitgeführten Ge-
genstände zu unterziehen, mit der sichergestellt wird, dass keine gem. der Stadionordnung
verbotene Gegenstände in den umgrenzten Bereich gebracht werden;
b) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Stadi-
onbereich bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall
verliert das Ticket mit dem Verlassen seine Gültigkeit; es sei denn, der Kunde hat ein be-
rechtigtes Interesse am Verlassen des Stadions (z.B. Notfall) und hat das Stadion durch
einen ordnungsgemäßen Check-Out in Absprache mit den zuständigen Sicherheitsperso-
nal verlassen,
c) der Ticketinhaber im Verdacht steht stark alkoholisiert zu sein oder unter Drogeneinfluss zu
stehen,
d) der Aufdruck auf den Tickets (Platz, Barcode, QR Code, Seriennummern, Warenkorb- oder
Käuferidentifikationen) manipuliert, unkenntlich und/oder beschädigt oder der Barcode/QR-
Code bereits im elektronischen Zutrittssystem als genutzt gekennzeichnet ist, soweit dies
nicht vom FVM zu vertreten ist und/oder
e) Der Ticketinhaber mit einem bundesweit gültigen Stadionverbot oder einem für den konkre-
ten Veranstaltungsort geltenden Stadionverbot belegt ist und er nicht nachweist, dass das
Stadionverbot durch gerichtliche Entscheidung außer Kraft gesetzt wurde.
Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticket-
inhabers auf Entschädigung.
Für den Fall, dass am Veranstaltungstag die Bestimmungen des Bundes-Infektionsschutzgesetzes
und/oder auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen einen Einlass von Zuschauern
nicht erlauben, verliert das Ticket seine Gültigkeit.
6.3 Hausrecht und Platzzuweisung
Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz im Stadion einzunehmen, der auf seinem Ticket vermerkt
ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und
reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der
Polizei, des FVM, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung im Stadion Folge zu leisten,
insbesondere auf eine entsprechende Aufforderung aufgrund sachlicher Erwägungen hin, einen
anderen Platz gleicher Kategorie als den auf dem Ticket vermerkten einzunehmen; in diesem Fall
besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Personen, bei denen der Verdacht besteht, stark alkoholisiert zu sein oder unter Drogeneinfluss zu
stehen sowie vermummte Personen und Personen, die gewalttätig sind, können entschädigungslos
des Stadions verwiesen werden.6.4 Verbotene Gegenstände, Ausschluss und Einziehung
Folgende Gegenstände dürfen zu Veranstaltungen des FVM insbesondere nicht mitgebracht wer-
den: Rucksäcke und Taschen, die größer als DIN A4-Format sind, Waffen, Sachen, die als Waffen
oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, ätzenden und leicht entzündbare Substanzen,
Glasflaschen, Dosen, Becher, Krüge, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, Bengalische
Feuer, alkoholische Getränke, illegale Drogen, Tiere (ausgenommen solche, die Hilfstiere zur Be-
wältigung körperlicher Defizite sind), Störgeräte wie Laserpointer sowie alle sonstigen Gegen-
stände, die geeignet sind, die anderen Besucher, Spieler oder Offizielle oder den Spielverlauf zu
gefährden oder unangemessen zu beeinträchtigen. Dasselbe gilt für vom Gefahrenpotential her
vergleichbare Gegenstände, die hier nicht aufgelistet wurden.
Werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner,
Schilder, Symbole und Flugblätter, sind unzulässig und dürfen nicht mit ins Stadion gebracht wer-
den, sofern Anlass zu der Befürchtung besteht, dass sie im Stadion gezielt mit der Absicht verwen-
det werden sollen, politische Botschaften zum Ausdruck zu bringen. Diese Beurteilung obliegt dem
Ordnungsdienst. Einwände der Betroffenen sind dem Veranstaltungsleiter vorzutragen; dieser ent-
scheidet abschließend.
Wer verbotene Gegenstände mitbringt oder während der Veranstaltung besitzt oder benutzt, kann
durch den Veranstalter oder seinen Ordnungsdienst vom Besuch der Veranstaltung ersatzlos aus-
geschlossen werden. Verbotene Gegenstände können für die Dauer der Veranstaltung eingezogen
werden.
6.5 Fremdenfeindliches, rassistisches Verhalten und/oder rechts-bzw. linksextremistische Propa-
gandamittel
Es ist untersagt rassistische, fremdenfeindliche und/oder rechts- bzw. linksextremistische Propa-
gandamittel aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter mitzuführen, sofern
Anlass zu der Annahme besteht, dass diese im Stadion mit dem Ziel der Übermittlung von politi-
schen Botschaften zur Schau gestellt oder verteilt werden sollen. Unabhängig von mitgeführten
Gegenständen sind das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, frem-
denfeindlichen, politisch-extremistischen, obszön anstößigen, provokativ beleidigenden und/oder
links- bzw. rechtsradikalen Parolen sowie entsprechende Handlungen im gesamten Stadionbereich
verboten. Wer hiergegen verstößt, kann durch den Veranstalter oder seinen Ordnungsdienst vom
Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
7. Fahrkarte im ÖPNV
Wenn eine verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr be-
rechtigt, besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein geson-
dertes, vom FVM lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des jeweiligen
Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens (vgl. u.a. VRS-Gemeinschaftstarif unter
https://www.vrs.de/tickets/kooperationen) gelten. Die Berechtigung zur Nutzung der Eintrittskarte
als Fahrkarte zum/vom Veranstaltungsort gilt nur für die Person, die die Eintrittskarte zum Veran-
staltungsbesuch nutzt. Somit ist insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlas-
sung von Eintrittskarten mit Fahrberechtigungsfunktion an andere Personen nach dem Veranstal-
tungsbesuch untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrscheinberechtigung vor und
nach der Veranstaltung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrs-
unternehmens.
Der FVM ist berechtigt, die von ihm erhobenen Daten an das jeweilige Verkehrsunternehmen zum
Zwecke der Durchführung des Beförderungsvertrages weiterzugeben. Dies betrifft den Namen, den
Vornamen und das Geburtsdatum.
8. Verbot des Mitführens von Aufnahmegeräten, eigene Aufnahmen
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder
betrieben werden. Das Mitführen von Handys, auch dann, wenn sie über eine Foto- und/oder Vide-
ofunktion verfügen, sowie von Amateur-Fotoapparaten zur Fertigung von Aufnahmen ausschließlich
für den privaten Gebrauch, z.B. zu Erinnerungszwecken, bleibt zulässig. Jeder Verstoß gegen diese
Bestimmungen wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.
Soweit durch mitgeführte Geräte Aufnahmen/Videos gefertigt werden, ist dies ausschließlich zu pri-
vaten, nicht gewerblichen Zwecken zulässig. Videosequenzen dürfen eine Länge von 30 sec. nicht
übersteigen.
9. Recht am eigenen Bild, Bild- und Tonaufnahmen
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von
Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können. Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich
für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes
und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von
Bild und/oder Ton, die vom FVM oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veran-
staltung erstellt werden. § 23 Abs.2 KunstUrhG bleibt unberührt.
10. Zuwiderhandlungen gegen die Ticket-Bestimmungen
Bei Zuwiderhandlung gegen die Allgemeinen Ticket-Bedingungen behält sich der FVM vor, den
Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszu-
sprechen.
11. Datenschutz
Für den FVM ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstverständlich-
keit. Der FVM nutzt die Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, z.B. zur Durchführung
des Vertrages oder um Kunden über die Waren oder Dienstleistungen des FVM zu informieren, die
deren bestellten Waren oder Dienstleistungen ähnlich sind. Der Kunde kann dieser Nutzung seiner
Daten zu eigenen, werblichen Zwecken jederzeit widersprechen. Über dieses Widerspruchsrecht
klärt der FVM den Kunden bei jeder werblichen Ansprache erneut auf. Wenn der Kunde der werb-
lichen Verwendung seiner Angaben insgesamt widersprechen möchte, genügt eine Nachricht an:
Fußball-Verband Mittelrhein e.V., Sövener Str. 60, 53773 Hennef, datenschutz@fvm.de. Weitere
Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter https://www.fvm.de/datenschutz.
Zum Zwecke der Abwicklung des Tickets als Fahrkarte im ÖPNV erhebt der FVM im Auftrag des
Beförderungspartners / Verkehrsunternehmens die zum Zwecke der Durchführung des Beförde-
rungsvertrages erforderlichen Daten. Dies betrifft den Namen, den Vornamen und das Geburtsda-
tum.
12. Alternative Streitbeteiligung
Wir weisen Sie darauf hin, dass der FVM nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an Streitbeilegungs-
verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
13. Kontakt
Rückfragen zum Ticketverkauf können über folgenden Kontakt an den FVM gerichtet werden:
Fußball-Verband Mittelrhein e.V., Sövener Str. 60, 53773 Hennef, Tel.: 02242/91875-32, Fax:
02242/91875 -55, E-Mail: tickets@fvm.de14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksam-
keit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
Hennef, im April 2026
Fußball-Verband Mittelrhein e.V.
